Kinder- und Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutzkonzept - ein kurzer Überblick

Dieser kurze Leitfaden fasst die wichtigsten Punkte des Kinderschutzkonzepts des Musikum zusammen und dient als erste Orientierung. Das ganze Kinderschutzkonzept kann hier heruntergeladen werden.  ​​​​​​​

Das Musizieren und das „Musik Lernen“ ist etwas sehr Emotionales, das eine gewisse Nähe bedingt. In vielen Fächern ist auch eine differenzierte und individuelle Körperarbeit notwendig. Hier braucht es ein gutes Fingerspitzengefühl, da jeder Mensch Distanz und Nähe unterschiedlich wahrnimmt.

 

Professioneller Umgang mit Nähe und Distanz im Musikschulalltag

 

Professionelle Nähe

Unprofessionelle Nähe

Verbal

Achtsame Wortwahl, respektvolle Sprache,  pädagogisch relevante Themen

Beleidigungen, abwertende Sprache, unangebrachte Lautstärke

Nonverbal

Angemessene Nähe, respektvolles Reagieren auf Körpersprache

Unangekündigte Berührungen, sexuell konnotierte Gesten, ungepflegtes Auftreten

Beziehungsebene

Wertschätzender Umgang, Einhaltung des pädagogischen Auftrags

Unangemessene Vertraulichkeit, Abhängigkeiten schaffen, Rollenvermischung

Berührungen sollten generell nur erfolgen, wenn sie pädagogisch notwendig sind.

Vorgehen in drei Schritten:

1. Erklären, was man vorhat

2. Erklären, wozu es dient

3. Erlaubnis einholen

Wichtig ist, dass IMMER die Zustimmung der Lernenden eingeholt wird, um deren Grenzen zu respektieren.

 

Hauptbotschaft: "Der Ton macht die Musik"

Die Lehrperson trägt dabei immer die Verantwortung für die Einhaltung und Wahrung von Grenzen im Unterricht.

 

Vorgehensweise & Handlungsprinzipien bei Verdachtsfällen

Wenn Sie pädagogisches Fehlverhalten oder Übergriffe wahrnehmen oder Ihnen diese zugetragen werden, gilt:

Ruhiges und überlegtes Vorgehen

Grundsätze für die Vorgehensweise:

  • Verantwortung übernehmen: innerhalb der eigenen Kompetenzen handeln, keine eigenständigen Nachforschungen
  • Weitergabe bei Verdacht: Meldung an zuständige Stellen
  • Maßnahmen: Nach Möglichkeit Zustimmung der Betroffenen einholen; bei Bedarf auch ohne Zustimmung handeln (z. B. gesetzliche Meldepflichten)

Handlungsprinzipien:

  • Aussagen von Betroffenen ernst nehmen
  • Fair, angemessen und transparent vorgehen
  • Vertraulichkeit wahren, aber bei Bedarf klare Kommunikation
  • Protokollierung der Maßnahmen und Schritte (Meldeformular)

Unterstützung und Entlastung:

Einstufung und Umgang mit grenzverletzendem Verhalten:

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Geringfügige Grenzverletzungen

Mittelschwere Grenzverletzungen

Schwere Grenzverletzungen
(oft strafrechtlich relevant)

Distanzloses Verhalten

Mobbing

Sexueller Missbrauch

Unpassende Bemerkungen

Respektloses Verhalten

Körperliche Gewalt

 

Missachtung von Grenzen

Nötigun

Handlungsweisen bei Gerüchten, Verdachts- und Anlassfällen

Stufe 1: Irritation / Dokumentation 

  • Beobachtungen über einen Zeitraum festhalten und reflektieren
  • Eigene Wahrnehmung analysieren, ohne voreilige Schlüsse zu ziehen
  • Überlegen: „Was genau löst diese Irritation aus?“ ggf. proaktives Ansprechen der Irritation

Stufe 2: Unterstützung holen 

  • Bei Unsicherheiten Beratung einholen, z. B. beim Betriebsrat oder Kinderschutzbeauftragte des Musikum
  • Vertrauliche Gespräche mit:
    • Vertrauenspersonen
    • Schulleitung oder anderen Fachkräften
  • Wichtig: Alle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet (außer bei Kindswohlgefährdung)

Stufe 3: Klärungsgespräch (Lehrperson, MSD & Kinderschutzbeauftragte, evtl. Landesdirektion)

  • Bei Hinweisen auf ernste Gründe wird ein Gespräch mit Betroffenen und ggf. Vertrauenspersonen geführt:
    • Klärung der Situation
    • Unterstützung der betroffenen Person (z. B. psychosoziale Beratung)
  • Dokumentation aller Schritte

Stufe 4: Konsequenzgespräch (unter der Leitung der Landesdirektion)

  • Falls Stufe 3 keinen Klärungserfolg bringt, Maßnahmen ergreifen:
    • Mögliche Trennung im Unterricht
    • Dokumentation und rechtliche Schritte, falls erforderlich

Beschwerdewege im Musikum

Interne Anlaufstellen:

Lehrer:in/Musikschulleitung: erste Anlaufstelle bei Anliegen oder Vorfällen

Kinderschutzbeauftragte:​​​​​​​ Vertrauensperson, die jederzeit für Beratung und Unterstützung zur Verfügung steht

Betriebsrat: berät und unterstützt jederzeit bei diversen Anliegen und ist der Vertraulichkeit verpflichtet

Landesdirektion: Zuständig für schwerwiegende Vorfälle, Einleitung von Maßnahmen und Entscheidungen

Meldeformular zur ersten Dokumentation und Kontaktaufnahme

 

Externe Anlaufstellen:

In schwierigen Fällen können externe Beratungsstellen kontaktiert werden. In dringenden Situationen erfolgt Kontakt mit Behörden oder Polizei.

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