Kinder- und Jugendschutz
Kinder- und Jugendschutzkonzept - ein kurzer Überblick
Dieser kurze Leitfaden fasst die wichtigsten Punkte des Kinderschutzkonzepts des Musikum zusammen und dient als erste Orientierung. Das ganze Kinderschutzkonzept kann hier heruntergeladen werden.
Das Musizieren und das „Musik Lernen“ ist etwas sehr Emotionales, das eine gewisse Nähe bedingt. In vielen Fächern ist auch eine differenzierte und individuelle Körperarbeit notwendig. Hier braucht es ein gutes Fingerspitzengefühl, da jeder Mensch Distanz und Nähe unterschiedlich wahrnimmt.
Professioneller Umgang mit Nähe und Distanz im Musikschulalltag
| Professionelle Nähe | Unprofessionelle Nähe |
Verbal | Achtsame Wortwahl, respektvolle Sprache, pädagogisch relevante Themen | Beleidigungen, abwertende Sprache, unangebrachte Lautstärke |
Nonverbal | Angemessene Nähe, respektvolles Reagieren auf Körpersprache | Unangekündigte Berührungen, sexuell konnotierte Gesten, ungepflegtes Auftreten |
Beziehungsebene | Wertschätzender Umgang, Einhaltung des pädagogischen Auftrags | Unangemessene Vertraulichkeit, Abhängigkeiten schaffen, Rollenvermischung |
Berührungen sollten generell nur erfolgen, wenn sie pädagogisch notwendig sind.
Vorgehen in drei Schritten:
1. Erklären, was man vorhat
2. Erklären, wozu es dient
3. Erlaubnis einholen
Wichtig ist, dass IMMER die Zustimmung der Lernenden eingeholt wird, um deren Grenzen zu respektieren.
Hauptbotschaft: "Der Ton macht die Musik"
Die Lehrperson trägt dabei immer die Verantwortung für die Einhaltung und Wahrung von Grenzen im Unterricht.
Vorgehensweise & Handlungsprinzipien bei Verdachtsfällen
Wenn Sie pädagogisches Fehlverhalten oder Übergriffe wahrnehmen oder Ihnen diese zugetragen werden, gilt:
Ruhiges und überlegtes Vorgehen
- Keine vorschnellen Aktionen
- Musikschulleitung oder Kinderschutzbeauftragte/ Betriebsrat informieren (außer bei Gefahr im Verzug)
Grundsätze für die Vorgehensweise:
- Verantwortung übernehmen: innerhalb der eigenen Kompetenzen handeln, keine eigenständigen Nachforschungen
- Weitergabe bei Verdacht: Meldung an zuständige Stellen
- Maßnahmen: Nach Möglichkeit Zustimmung der Betroffenen einholen; bei Bedarf auch ohne Zustimmung handeln (z. B. gesetzliche Meldepflichten)
Handlungsprinzipien:
- Aussagen von Betroffenen ernst nehmen
- Fair, angemessen und transparent vorgehen
- Vertraulichkeit wahren, aber bei Bedarf klare Kommunikation
- Protokollierung der Maßnahmen und Schritte (Meldeformular)
Unterstützung und Entlastung:
- Anlaufstellen für Beratung und Entlastung nutzen
- Betriebsrat berät Lehrkräfte und schützt deren Interessen
Einstufung und Umgang mit grenzverletzendem Verhalten:
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
Geringfügige Grenzverletzungen | Mittelschwere Grenzverletzungen | Schwere Grenzverletzungen |
Distanzloses Verhalten | Mobbing | Sexueller Missbrauch |
Unpassende Bemerkungen | Respektloses Verhalten | Körperliche Gewalt |
| Missachtung von Grenzen | Nötigun |
Handlungsweisen bei Gerüchten, Verdachts- und Anlassfällen
Stufe 1: Irritation / Dokumentation
- Beobachtungen über einen Zeitraum festhalten und reflektieren
- Eigene Wahrnehmung analysieren, ohne voreilige Schlüsse zu ziehen
- Überlegen: „Was genau löst diese Irritation aus?“ ggf. proaktives Ansprechen der Irritation
Stufe 2: Unterstützung holen
- Bei Unsicherheiten Beratung einholen, z. B. beim Betriebsrat oder Kinderschutzbeauftragte des Musikum
- Vertrauliche Gespräche mit:
- Vertrauenspersonen
- Schulleitung oder anderen Fachkräften
- Wichtig: Alle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet (außer bei Kindswohlgefährdung)
Stufe 3: Klärungsgespräch (Lehrperson, MSD & Kinderschutzbeauftragte, evtl. Landesdirektion)
- Bei Hinweisen auf ernste Gründe wird ein Gespräch mit Betroffenen und ggf. Vertrauenspersonen geführt:
- Klärung der Situation
- Unterstützung der betroffenen Person (z. B. psychosoziale Beratung)
- Dokumentation aller Schritte
Stufe 4: Konsequenzgespräch (unter der Leitung der Landesdirektion)
- Falls Stufe 3 keinen Klärungserfolg bringt, Maßnahmen ergreifen:
- Mögliche Trennung im Unterricht
- Dokumentation und rechtliche Schritte, falls erforderlich
Beschwerdewege im Musikum
Interne Anlaufstellen:
Lehrer:in/Musikschulleitung: erste Anlaufstelle bei Anliegen oder Vorfällen
Kinderschutzbeauftragte: Vertrauensperson, die jederzeit für Beratung und Unterstützung zur Verfügung steht
Betriebsrat: berät und unterstützt jederzeit bei diversen Anliegen und ist der Vertraulichkeit verpflichtet
Landesdirektion: Zuständig für schwerwiegende Vorfälle, Einleitung von Maßnahmen und Entscheidungen
Meldeformular zur ersten Dokumentation und Kontaktaufnahme
Externe Anlaufstellen:
In schwierigen Fällen können externe Beratungsstellen kontaktiert werden. In dringenden Situationen erfolgt Kontakt mit Behörden oder Polizei.