Unternehmensstruktur und Rechtsgrundlagen
Das Musikum ist eine Bildungseinrichtung mit dem Auftrag, die musikalische Grundausbildung, die Heranbildung für das Laienmusizieren (einschließlich Volksmusik), die Begabungsfindung und -förderung sowie die vorberufliche Fachausbildung zu gewährleisten.
Dieser öffentliche Bildungsauftrag wird erreicht durch:
- Einrichtung und Erhaltung von Musikschulen, Zweigstellen und örtlichem Unterrichtsangebot im Land Salzburg
- Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des musikalischen Ausbildungsprogramms
- Mitwirkung bei der Förderung des Musiklebens
- Die Tätigkeit des Musikum ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und wird durch das Statut geregelt. Das Musikum wird im Sinne der Bundesabgabenordnung als gemeinnütziger Verein geführt.
Die Vereinsorgane sind:
- Vollversammlung
- Kuratorium
- Arbeitsausschuss
- Leitungsorgan
- Abschlussprüfer:in
- Schiedsgericht
Die wesentlichen Entscheidungsgremien im Musikum sind die Vollversammlung sowie das Kuratorium mit dem Arbeitsausschuss. Operativ wird das Musikum durch den Pädagogisch-Künstlerischen Landesdirektor sowie den Kaufmännischen Landesdirektor geleitet (Geschäftsführung).
In den 14 Musikschulregionen vor Ort sind die Musikschuldirektor:innen für den Betrieb der Musikschulen zuständig. Sie und die Lehrkräfte werden von den sogenannten Fachbereichsleiter:innen unterstützt, die inhaltlich für das Qualitätsmanagement und Weiterbildungsangebot verantwortlich sind.