Unternehmensstruktur und Rechtsgrundlagen

Das Musikum ist eine Bildungseinrichtung mit dem Auftrag, die musikalische Grundausbildung, die Heranbildung für das Laienmusizieren (einschließlich Volksmusik), die Begabungsfindung und -förderung sowie die vorberufliche Fachausbildung zu gewährleisten.

Dieser öffentliche Bildungsauftrag wird erreicht durch:

  • Einrichtung und Erhaltung von Musikschulen, Zweigstellen und örtlichem Unterrichtsangebot im Land Salzburg
  • Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des musikalischen Ausbildungsprogramms
  • Mitwirkung bei der Förderung des Musiklebens
  • Die Tätigkeit des Musikum ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und wird durch das Statut geregelt. Das Musikum wird im Sinne der Bundesabgabenordnung als gemeinnütziger Verein geführt.

Die Vereinsorgane sind:

  • Vollversammlung
  • Kuratorium
  • Arbeitsausschuss
  • Leitungsorgan
  • Abschlussprüfer:in
  • Schiedsgericht

Die wesentlichen Entscheidungsgremien im Musikum sind die Vollversammlung sowie das Kuratorium mit dem Arbeitsausschuss. Operativ wird das Musikum durch den Pädagogisch-Künstlerischen Landesdirektor sowie den Kaufmännischen Landesdirektor geleitet (Geschäftsführung).

In den 14 Musikschulregionen vor Ort sind die Musikschuldirektor:innen für den Betrieb der Musikschulen zuständig. Sie und die Lehrkräfte werden von den sogenannten Fachbereichsleiter:innen unterstützt, die inhaltlich für das Qualitätsmanagement und Weiterbildungsangebot verantwortlich sind.

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